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Viele Migrantinnen der zweiten und dritten Generation machen sich selbständig und führen Unternehmen. In der Öffentlichkeit wird dieses leider kaum wahrgenommen. Wir vernetzen Unternehmerinnen und weibliche Führungskräfte mit Zuwanderungsgeschichte und setzen uns für die Belange unserer Mitglieder ein.

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Die Mitgliedschaft in unserem Verein ist mit einem jährlichen Beitrag in Höhe von 50 Euro verbunden. Dieser Beitrag ist in voller Höhe steuerlich absetzbar. Wir feuen uns, wenn Sie als volles Mitglied die Möglichkeit der aktiven Mitgestaltung unseres Vereins wahrnehmen.

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Wir haben 14 Gäste online.
Firmen, die Langzeitarbeitslose einstellen, erhalten finanzielle Unterstützung vom Land PDF Drucken E-Mail

Hier die wichtigsten Landesprogramme:

Potenzialberatung für Firmen: Kleine Betriebe sind meist zu stark in das Alltagsgeschäft eingebunden, um strategische Entwicklungsprozesse in die Wege zu leiten. Ihnen will das Land NRW mit professionellen Unternehmensberatungen Hilfestellung leisten. Bezuschusst werden Beratungen bis 500 Euro pro Beratungstag – bis zu 15 Tage.

„Bildungsschecks“: Bis zu 750 Euro pro Arbeitnehmer erhalten die kleineren Betriebe, die ihre Belegschaft weiter qualifizieren wollen. Per Bildungsscheck gibt es einen Zuschuss von maximal 50 Prozent der Weiterbildungskosten.

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Freiwillige Arbeitslosenversicherung auch für Selbstständige möglich PDF Drucken E-Mail

Seit 1. Februar 2006 können sich Selbstständige freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern. Die Beiträge sind niedrig – in diesem Jahr liegen sie bei monatlich 39,81 Euro West / 33,56 Euro Ost. Im Falle einer Arbeitslosmeldung orientiert sich das geleistete Arbeitslosengeld im Regelfall nicht am Beitragsniveau, sondern wird nach Qualifikationsstufen (gemessen an der Ausbildung, Steuerklasse, etc.)  berechnet.
 
Versicherungsberechtigt sind selbstständig tätige, die mindestens 15 Wochenstunden beschäftigt sind – also auch Teilzeit-Selbstständige. Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 2 Jahre vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit.

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Steuerliche Überlegungen zum Jahresende PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Sehri Ugurel   

Beschlossene Gesetzesänderungen ab 2006

  •  Abschaffung der Eigenheimzulage
    Entfällt mit Wirkung zum 01.01.2006, d.h. alle Erwerbsfälle und Bauanträge ab 01.01.2006 werden nicht mehr gefördert.
    Bei Erwerb in 2005 ist darauf zu achten, dass das wirtschaftliche Eigentum erst in 2006 übergeht oder der Einzug ins Eigenheim findet noch im Dezember 2005 statt. Ansonsten geht ein Jahr der Förderung verloren; die Eigenheimzulage wird dann nur für 7 Jahre gewährt.
  • Abschaffung der Steuerfreiheit für Abfindungen
    Übergangsregelung:
    Steuerfreiheit für Entlassungen vor 01. Januar 2006, soweit Abfindungen bis zum 31.12.2007 zufließen
  •  Aufhebung der Steuerfreiheit von Zuwendungen des Arbeitgebers für Eheschließungen und Geburt eines Kindes
  • Streichung der degressiven Gebäude-AfA für Neufälle. Nur noch AfA von 2% möglich.
  • Steuerberatungskosten, die weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben sind, können nicht mehr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Diese betreffen vor allem private Einkommensteuererklärungen.
  • Beschränkte Verlustverrechnungsmöglichkeit für Steuerstundungsmodelle, wie z.B. Medienfonds, Schiffsbeteiligungen usw., gilt jedoch nicht für Privat Equity und Venture Capital Fonds, da hier die Verlustzuweisung keine Rolle spielt.
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