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Hier die wichtigsten Landesprogramme:
Potenzialberatung für Firmen: Kleine Betriebe sind meist zu stark in das Alltagsgeschäft eingebunden, um strategische Entwicklungsprozesse in die Wege zu leiten. Ihnen will das Land NRW mit professionellen Unternehmensberatungen Hilfestellung leisten. Bezuschusst werden Beratungen bis 500 Euro pro Beratungstag – bis zu 15 Tage. „Bildungsschecks“: Bis zu 750 Euro pro Arbeitnehmer erhalten die kleineren Betriebe, die ihre Belegschaft weiter qualifizieren wollen. Per Bildungsscheck gibt es einen Zuschuss von maximal 50 Prozent der Weiterbildungskosten. |
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Seit 1. Februar 2006 können sich Selbstständige freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern. Die Beiträge sind niedrig – in diesem Jahr liegen sie bei monatlich 39,81 Euro West / 33,56 Euro Ost. Im Falle einer Arbeitslosmeldung orientiert sich das geleistete Arbeitslosengeld im Regelfall nicht am Beitragsniveau, sondern wird nach Qualifikationsstufen (gemessen an der Ausbildung, Steuerklasse, etc.) berechnet. Versicherungsberechtigt sind selbstständig tätige, die mindestens 15 Wochenstunden beschäftigt sind – also auch Teilzeit-Selbstständige. Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 2 Jahre vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit.
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Geschrieben von: Sehri Ugurel
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Beschlossene Gesetzesänderungen ab 2006
Abschaffung der Eigenheimzulage Entfällt mit Wirkung zum 01.01.2006, d.h. alle Erwerbsfälle und Bauanträge ab 01.01.2006 werden nicht mehr gefördert. Bei Erwerb in 2005 ist darauf zu achten, dass das wirtschaftliche Eigentum erst in 2006 übergeht oder der Einzug ins Eigenheim findet noch im Dezember 2005 statt. Ansonsten geht ein Jahr der Förderung verloren; die Eigenheimzulage wird dann nur für 7 Jahre gewährt. Abschaffung der Steuerfreiheit für Abfindungen Übergangsregelung: Steuerfreiheit für Entlassungen vor 01. Januar 2006, soweit Abfindungen bis zum 31.12.2007 zufließen Aufhebung der Steuerfreiheit von Zuwendungen des Arbeitgebers für Eheschließungen und Geburt eines Kindes Streichung der degressiven Gebäude-AfA für Neufälle. Nur noch AfA von 2% möglich. Steuerberatungskosten, die weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben sind, können nicht mehr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Diese betreffen vor allem private Einkommensteuererklärungen. Beschränkte Verlustverrechnungsmöglichkeit für Steuerstundungsmodelle, wie z.B. Medienfonds, Schiffsbeteiligungen usw., gilt jedoch nicht für Privat Equity und Venture Capital Fonds, da hier die Verlustzuweisung keine Rolle spielt.
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